Laut niedersächsischer Verfassung vertreten die Mitglieder des Landtages das ganze Volk – nicht nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen. Mit ihrem Mandat verbinden sich Rechte und Pflichten. Neben der Arbeit im Plenum, in den Fraktionen und in den Ausschüssen ist die Arbeit im jeweiligen Wahlkreis ein wichtiger Bestandteil des parlamentarischen Vollzeitjobs.