Die Mitglieder des Landtages können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Fraktionen haben eigene parlamentarische Rechte und Pflichten und dienen der politischen Willensbildung des Landtages. Hier beginnt die Mehrheitsbildung, denn: In der Regel werden alle Fraktionsangehörigen von dem gemeinsamen Willen getragen, die politischen Ziele der eigenen Partei durch die Fraktion im Parlament effektiv zur Geltung zu bringen. Im Zusammenschluss vergrößert sich der parlamentarische Einfluss.