Die Themen, die der Landtag zu behandeln hat, sind sehr vielfältig, und die meisten politischen Sachfragen sind ausgesprochen komplex. Die Befassung mit den Einzelheiten von Sachfragen geschieht daher arbeitsteilig: Das Parlament setzt Ausschüsse ein, die die Themenzuschnitte der Ministerien abbilden. Diese Ausschüsse sind eine verkleinerte Version des Plenums. Ihre Zusammensetzung spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider. Die Fraktionen entsenden in der Regel ihre jeweiligen Expertinnen und Experten in die Ausschüsse. Die Willensbildung der Volksvertretung soll sich grundsätzlich „vor aller Augen“ vollziehen. Deshalb tagen auch die Fachausschüsse in aller Regel öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten unkompliziert an einer Ausschusssitzung teilnehmen.